Hinweis: Beim Eintrag in einer der unten verlinkten Veranstaltungen wird ein Name benötigt, welcher öffentlich auf der Website zu sehen ist. Der öffentliche Eintrag bei den Umfragen erfolgt freiwillig. Falls man einen Dienst übernehmen möchte, aber der Name nicht auf der Website veröffentlicht werden soll, bitten wir darum uns per Email an zu kontaktieren. Die eingegebenen Nutzerdaten werden ausschließlich zur Planung der Dienste verwendet!


2024

 

Weitere Hinweise zu den Arbeitseinsätzen:

  • Jedes volljährige Mitglied bis 60 Jahre ist verpflichtet, jährlich 10 Arbeitsstunden zu leisten.
  • Jedes minderjährige Mitglied ab 7 Jahre ist verpflichtet, jährlich 5 Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsstunden können auch von einem Elternteil oder einem anderen Vertreter geleistet werden.
  • Pro nicht geleisteter Arbeitsstunde werden zu Beginn des kommenden Jahres 5 € eingezogen.
  • Die Tätigkeiten von Trainern, lizenzierten Kampfrichtern / Schiedsrichtern / Zeitnehmern und dem erweiterten Vorstands werden angerechnet.
  • Die Anmeldung zu den Arbeitseinsätzen kann auf der Vereinshomepage oder beim jeweiligen Veranstalter erfolgen.
  • Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom jeweiligen Veranstalter abgezeichnet.
  • Die Arbeitskarten sind bis zu den Weihnachtsferien 20.12. beim Vereinsvorstand abzugeben.
  • Die Arbeitsstunden können in folgenden Bereichen abgeleistet werden:
    • Hilfe bei Veranstaltungen
    • Spenden von Speisen (Kuchen, Salat, ...)
    • Bewirtung bei Turnieren usw.
    • Fahrdienste in überdurchschnittlichen Rahmen, vom Übungsleiter zu bewerten
    • Protokollführung bei Wettkämpfen
    • Auf- und Abbau bei Wettkämpfen / Veranstaltungen
    • Schiedsrichterdienste ohne Lizenz
    • Zeitnehmerdienste
    • Besondere Dienste in Absprache mit dem Trainer
    • Arbeitseinsätze im Vereinsheim und am Außengelände
    • Hilfe bei administrativen Arbeiten in Absprache mit dem Vorstand
  • Dienste bei mannschaftsinternen Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden.